Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht

Ausführungsvorschriften über Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht (www.berlin.de/sen/bwf/bildung/rechtsvorschriften

 

Für Sie sind folgende Änderungen wichtig:

  • Beurlaubungsanträge sind immer schriftlich und unter Angabe der Gründe von Ihnen rechtzeitig vorher bei uns zu stellen. - Bitte lassen Sie sich hierfür im Büro ein Formular aushändigen und geben es ausfüllt der Klassenleitung zurück.
  • Keine Beurlaubungen mehr vor oder nach den Ferien wegen vorzeitigem Antritt oder verspäteter Rückkehr von einer Urlaubsreise 
  • Befreiung vom Unterricht aus religiösen Gründen nur an der Feiertagen Ihrer Religionsgemeinschaft 
  • Die Befreiung von der Teilnahme am Schwimm- und Sportunterricht muss von Ihnen schriftlich beantragt und begründet werden; ein ärztliches Attest ist beizufügen. 
  • Bei Krankheit eines Kindes sind Sie dazu verpflichtet, den Klassenlehrer davon am 1. Tag des Fernbleibens mündlich und spätestens am 3. Tag auch schriftlich in Kenntnis zu setzen. Bei Rückkehr in die Schule muss der/die Schüler/in eine schriftliche Erklärung über die Dauer und den Grund (z.B. Krankheit) des Fernbleibens vorlegen.