Neues von der BVG

Information zur Schülerbeförderung

Seit diesem Schuljahr können alle Berliner SchülerInnen kostenlos mit der BVG fahren. Dazu müssen sie lediglich einen gültigen Schülerausweis bei der BVG (auch online) vorlegen und sich einen Fahrausweis ausstellen lassen. Dadurch entfallen für die Schule die Klassentickets.

Jedes Kind muss zu jeder Fahrt mit der BVG seinen originalen Ausweis dabeihaben.

Das gilt auch für Schulausflüge!

Stand Dezember 2019


BVG Ticket kostenlos im Internet bestellen

Stand August 2019

 

Damit Ihre Kinder auch zu Schulausflügen ab August kostenlos mitfahren können, bitten wir Sie, das Ticket rechtzeitig zu bestellen!

 

Das kostenlose Angebot gilt ab 01.08.2019 im Stadtgebiet Berlin (Tarifbereich Berlin AB).

  • Als Fahrtberechtigung gilt die personalisierte fahrCard.
  • Die Beantragung der fahrCard erfolgt ausschließlich online unter BVG.de/schuelerticket und ist auch mit einem marktüblichen Smartphone mit integrierter Kamera möglich.
  • Die Beantragung ist ab sofort möglich:

Einfach die Adresse www.BVG.de/schuelerticket im Browserfenster eingeben.

  • Bei der Beantragung muss ein Lichtbild des Schülers/der Schülerin sowie der Schülerausweis I (Vorder- und Rückseite) hochgeladen werden.
  • Die fahrCard wird mit der Post, rechtzeitig vor Gültigkeitsbeginn, an die bei der Beantragung angegebene Adresse zugestellt.
  • Für eine Fahrtberechtigung ab 01.08.2019 muss die Beantragung spätestens bis zum 10.07.19 erfolgen.
  • Alle SchülerInnen ab 16 Jahren müssen spätestens bis zum 10.10.2019 den Schülerausweis I für das Schuljahr 2019/2020 hochladen um nachzuweisen, dass die Berechtigung weiterhin besteht. Hintergrund ist das Ende der Schulpflicht für diese Personen.
  • Berliner Kinder ab 6 Jahren, die noch keine Berliner Schule besuchen, können auch die personalisierte fahrCard beantragen. Als Nachweis kann bis zur Einschulung z.B. der Aufnahmebescheid der Schule, die Schulzuweisung oder der Rückstellungsbescheid einer Berliner Behörde zusätzlich zum Lichtbild hochgeladen werden.
  • Mit dem Schülerticket Berlin kann ein Fahrrad kostenlos mitgenommen werden.
  • Für Fahrten in den Tarifbereich Berlin C (ca. 15 km außerhalb der Stadtgrenze Berlins),
  • kann ein Anschlussfahrschein gelöst werden.
  • Das Schülerticket kann in den Berliner Sommerferien mit dem Schülerferienticket erweitert werden.

Abonnenten des Schülertickets Berlin

SchülerInnen, die bereits jetzt Abonnenten des Schülertickets Berlin sind, wurden durch den Abo-Service der BVG oder der S-Bahn persönlich angeschrieben und über die Änderungen zum 01.08.19 informiert. Die bereits vorhandene fahrCard kann zu den neuen Bedingungen weiter genutzt werden. Die Umstellung erfolgt automatisch.

 

Schülerticket „berlinpass BuT“

Berliner SchülerInnen, die bislang das Schülerticket „berlinpass BuT“ für ihre Fahrten genutzt haben, wurden von den Leistungsstellen des Landes (Jobcenter, Wohngeldstellen, LAF) persönlich angeschrieben und über die Änderungen zum 01.08.2019 informiert. Das Schülerticket „berlinpass BuT“ wird ab dem 01.08.2019 nicht mehr ausgestellt, da der ÖPNV für alle Berliner SchülerInnen kostenfrei angeboten wird. Um weiterhin kostenlos fahren zu können gilt hier dasselbe: Unter www.BVG.de/schuelerticket den Schülerausweis I (Vorder- und Rückseite) sowie ein Lichtbild hochladen, um die personalisierte fahrCard zu beantragen.

 

Schulklassen-Ticket

Das Tarifprodukt Schulklassen-Ticket wird mit Einführung des Schülerticket Berlin ab 01.08.19 nicht mehr angeboten. Die Zielgruppe für dieses Ticket-Angebot sind Klassen- Verbände bis Klasse 6. Das alte Schulklassen-Ticket darf nur für Fahrten im Klassenverband im Rahmen des Unterrichts genutzt werden. Mindestens 5 Personen eines Klassenverbandes mussten das Ticket kaufen. Da alle Berliner SchülerInnen ab dem nächsten Schuljahr mit der fahrCard kostenfrei den ÖPNV im Stadtgebiet Berlin (Tarifbereich Berlin AB) nutzen können, entfällt die Zielgruppe für das Produkt. Für Lehrer und Lehrerinnen, die bislang als Begleitperson Fahrten im Klassenverband im Rahmen des Unterrichts mit dem Schulklassen-Ticket unternommen haben, können wir als Alternative die 4-Fahrten-Karte bzw. eine Tageskarte empfehlen. Inwieweit Fahrtkostenabrechnungen o.ä. durch die Schulen möglich sind, ist mit den Schulen bzw. mit der Senatsverwaltung für Bildung zu klären.

 

Der Text ist einem Informationsschreiben der BVG entnommen und leicht verändert.